Gewaltschutz

Gewaltschutz ist ein zentrales Thema im Familienrecht, wenn es um Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder geht. Schnelles und entschlossenes Handeln ist in solchen Situationen entscheidend. Ich unterstütze Sie in Wien und auch in den anderen Bundesländern dabei, wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen, rechtliche Schritte einzuleiten und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.

Sofortmaßnahmen bei Gewalt und Bedrohung

Bei akuter Gefahr ist rasches Handeln erforderlich. Es stehen rechtliche Instrumente zur Verfügung, um unmittelbaren Schutz zu gewährleisten, etwa durch polizeiliche Maßnahmen oder gerichtliche Anordnungen. Ich berate Sie umgehend zu den richtigen Schritten und unterstütze Sie dabei, schnell Sicherheit für sich und Ihre Familie zu schaffen.

Einstweilige Verfügung als Schutzinstrument

Eine einstweilige Verfügung kann Kontaktverbote, Betretungsverbote oder Annäherungsverbote umfassen. Sie dient dazu, gefährdende Personen rechtlich auf Abstand zu halten. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und sorge dafür, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, um einen wirksamen Schutz zu erreichen.

Gewaltschutz im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht

Gewalt wirkt sich unmittelbar auf Entscheidungen im Familienrecht aus, insbesondere bei Obsorge und Kontaktrecht. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt. Ich prüfe, welche Maßnahmen notwendig sind und setze mich dafür ein, dass sichere und verantwortungsvolle Regelungen getroffen werden.

Langfristige rechtliche Absicherung und Begleitung

Neben akuten Schutzmaßnahmen ist auch eine langfristige rechtliche Absicherung wichtig. Ich begleite Sie über den gesamten Verlauf hinweg, unterstütze bei weiteren Verfahren und sorge dafür, dass getroffene Maßnahmen dauerhaft wirksam bleiben und Ihre Sicherheit gewährleistet ist.

FAQ – häufige Fragen zu

Gewaltschutz

Was kann ich bei akuter Gewalt tun?
In akuten Situationen sollten Sie sofort Hilfe holen, etwa über die Polizei. Zusätzlich können rechtliche Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Maßnahme, die den Täter verpflichtet, Abstand zu halten oder bestimmte Orte nicht zu betreten.
In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung sehr schnell erlassen werden, oft innerhalb weniger Tage.
Ja, Schutzmaßnahmen können auch für Kinder beantragt werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und den bestmöglichen Schutz zu erreichen.
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Rechtsanwältin
Mag. Judith Voit

Ich bin Mag. Judith Voit, Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien, und unterstütze Sie lösungsorientiert bei Scheidung, Kindesunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Ehegattenunterhalt und Gewaltschutz.

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Rechtsanwältin Mag Judith-Voit