- 1030 Wien
Scheidung
Voraussetzungen für eine Scheidung in Österreich
Eine Scheidung setzt bestimmte rechtliche Voraussetzungen voraus, die je nach Situation unterschiedlich ausfallen können. Ob einvernehmliche Scheidung oder streitiges Verfahren, entscheidend sind unter anderem die Dauer der Trennung und die Zustimmung beider Parteien. Ich prüfe Ihre Ausgangslage genau und kläre, welcher Weg für Sie rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Einvernehmliche Scheidung als effizienter Weg
Die einvernehmliche Scheidung ist meist der schnellste und kostenschonendste Weg. Voraussetzung ist, dass sich beide Ehepartner über wesentliche Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Obsorge einig sind. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Ausarbeitung aller Vereinbarungen und begleite Sie durch den gesamten Ablauf bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Streitige Scheidung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wenn keine Einigung möglich ist, erfolgt die Scheidung im streitigen Verfahren. In diesem Fall vertrete ich Ihre Interessen konsequent vor Gericht und entwickle eine klare Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei behalte ich stets die rechtlichen Möglichkeiten und Ihre persönliche Situation im Blick, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Regelung von Unterhalt, Obsorge und Vermögen
Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung müssen zentrale Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung geregelt werden. Diese Punkte haben oft langfristige Auswirkungen. Ich sorge dafür, dass alle Vereinbarungen rechtssicher formuliert sind und Ihre Interessen nachhaltig geschützt werden.
FAQ – häufige Fragen zu
Scheidung
Wie lange dauert eine Scheidung in Österreich?
Was kostet eine Scheidung?
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Was passiert mit den Kindern bei einer Scheidung?
Wann kann ich die Scheidung einreichen?
Mag. Judith Voit
Ich bin Mag. Judith Voit, Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien, und unterstütze Sie lösungsorientiert bei Scheidung, Kindesunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Ehegattenunterhalt und Gewaltschutz.
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