- 1030 Wien
Gewaltschutz
Sofortmaßnahmen bei Gewalt und Bedrohung
Bei akuter Gefahr ist rasches Handeln erforderlich. Es stehen rechtliche Instrumente zur Verfügung, um unmittelbaren Schutz zu gewährleisten, etwa durch polizeiliche Maßnahmen oder gerichtliche Anordnungen. Ich berate Sie umgehend zu den richtigen Schritten und unterstütze Sie dabei, schnell Sicherheit für sich und Ihre Familie zu schaffen.
Einstweilige Verfügung als Schutzinstrument
Eine einstweilige Verfügung kann Kontaktverbote, Betretungsverbote oder Annäherungsverbote umfassen. Sie dient dazu, gefährdende Personen rechtlich auf Abstand zu halten. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und sorge dafür, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, um einen wirksamen Schutz zu erreichen.
Gewaltschutz im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht
Gewalt wirkt sich unmittelbar auf Entscheidungen im Familienrecht aus, insbesondere bei Obsorge und Kontaktrecht. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt. Ich prüfe, welche Maßnahmen notwendig sind und setze mich dafür ein, dass sichere und verantwortungsvolle Regelungen getroffen werden.
Langfristige rechtliche Absicherung und Begleitung
Neben akuten Schutzmaßnahmen ist auch eine langfristige rechtliche Absicherung wichtig. Ich begleite Sie über den gesamten Verlauf hinweg, unterstütze bei weiteren Verfahren und sorge dafür, dass getroffene Maßnahmen dauerhaft wirksam bleiben und Ihre Sicherheit gewährleistet ist.
FAQ – häufige Fragen zu
Gewaltschutz
Was kann ich bei akuter Gewalt tun?
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Wie schnell bekomme ich Schutz durch das Gericht?
Gilt der Gewaltschutz auch für Kinder?
Brauche ich einen Anwalt für Gewaltschutz?
Mag. Judith Voit
Ich bin Mag. Judith Voit, Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien, und unterstütze Sie lösungsorientiert bei Scheidung, Kindesunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Ehegattenunterhalt und Gewaltschutz.
Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren