- 1030 Wien
Obsorge
Die Obsorge regelt, wer für ein Kind rechtlich Verantwortung trägt und wichtige Entscheidungen trifft. Nach einer Trennung ist eine klare und stabile Regelung besonders wichtig. Ich unterstütze Sie in Wien und auch in den anderen Bundesländern dabei, eine rechtssichere und kindgerechte Lösung zu finden, die sowohl das Wohl Ihres Kindes als auch Ihre Interessen berücksichtigt.
Gemeinsame Obsorge als Regelfall
In Österreich ist die gemeinsame Obsorge grundsätzlich der Regelfall, auch nach einer Trennung. Beide Elternteile bleiben in wichtige Entscheidungen eingebunden. Voraussetzung ist jedoch eine funktionierende Kommunikation. Ich prüfe, ob die gemeinsame Obsorge sinnvoll umsetzbar ist und unterstütze Sie bei der Ausarbeitung klarer und tragfähiger Vereinbarungen.
Alleinige Obsorge und ihre Voraussetzungen
In bestimmten Fällen kann die alleinige Obsorge eines Elternteils notwendig sein, etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder keine Zusammenarbeit möglich ist. Die Anforderungen dafür sind hoch und müssen gut begründet werden. Ich begleite Sie bei der Prüfung und Durchsetzung einer alleinigen Obsorge mit einer klaren rechtlichen Strategie.
Regelung des Aufenthalts und Alltagsentscheidungen
Die Obsorge umfasst auch die Frage, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt und wie der Alltag organisiert wird. Klare Regelungen schaffen Stabilität und Sicherheit für das Kind. Ich unterstütze Sie dabei, praktikable und rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die langfristig funktionieren.
Änderung bestehender Obsorgeregelungen
Lebensumstände können sich ändern, etwa durch Umzug, neue Partnerschaften oder veränderte Bedürfnisse des Kindes. In solchen Fällen kann eine Anpassung der Obsorge erforderlich sein. Ich prüfe Ihre Situation sorgfältig und setze notwendige Änderungen rechtlich durch, um das Kindeswohl bestmöglich zu sichern.
Unterstützung bei Maßnahmen des Jugendamtes und drohender Kindesabnahme
Wenn das Jugendamt Maßnahmen prüft oder eine Kindesabnahme im Raum steht, ist rasches und strukturiertes Handeln entscheidend. In solchen Situationen geht es um schwerwiegende Eingriffe in das Familienleben, die nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sind. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen, Vorwürfe rechtlich einzuordnen und eine sachliche Darstellung Ihrer familiären Situation zu erarbeiten.
FAQ – häufige Fragen zu
Obsorge
Was bedeutet Obsorge genau?
Bleibt die Obsorge nach einer Scheidung bestehen?
Wann wird die alleinige Obsorge zugesprochen?
Kann die Obsorge geändert werden?
Wer entscheidet bei Streit über die Obsorge?
Brauche ich einen Anwalt für die Obsorge?
Mag. Judith Voit
Ich bin Mag. Judith Voit, Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien, und unterstütze Sie lösungsorientiert bei Scheidung, Kindesunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Ehegattenunterhalt und Gewaltschutz.
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